Schöpferisch tätig sein ist in jedem Alter möglich!
Der Begriff KUNSTgeragogik setzt sich aus der Geragogik als Wissenschaft des Alter(n)s, und KUNST als künstlerisch-praktische Arbeit (mit Menschen) zusammen.
Ausgehend vom eigenen künstlerischen Ansatz stellt meine kunstgeragogische Herangehensweise die Künste in den Vordergrund.
Für ältere Menschen biete ich folgendes
- Kurse mit individuellem Zuschnitt auf die Gruppe
z.B. Kursangebot für die Nachberufsphase, für pflegende Angehörige/ Ehepartner
- Künstlerische Arbeit mit biografischem Ansatz
- Museumsbesuche für Menschen mit Demenz
- generationsübergreifende Projekte
- interkulturelle Projekte
- Seniorenmalgruppen
Hinweis: Jeder wird nach eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten am Kunstschaffen beteiligt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Anerkennung KUNSTgeragogischer Leistungen als Betreuungsleistung nach SGB XI
Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige können sich mit den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Unterstützung und Unterhaltung ganz unterschiedlicher Art holen.
Versicherten der Pflegekasse können mit diesem Betrag folgende zusätzliche Betreuungsleistungen nutzen bzw. bezahlen:
Um zum Beispiel kunstgeragogische Unterstützung im Alltag in Form einer Malbegleitung in Anspruch nehmen zu können und den anfallenden Betreuungsbetrag auch bezahlt zu bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse/Krankenkasse gestellt werden. Die Rechnung der erbrachten Leistung meines Ateliers (z.B. Malbegleitung bei Demenz) muss vorgelegt werden.
In der Regel stehen 125 Euro im Monat von der Pflegekasse zur Verfügung. Dieser Entlastungsbetrag ist ein Anspruch auf Kostenerstattung. D.h. der Betrag wird nur dann gewährt, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt!
WICHTIG: Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse, inwieweit die Kosten einer Therapeutischen Malbegleitung von mir als KUNSTgeragogin mit Anerkennung §43b, 53c SGB XI getragen werden.
Angebote: